Erlebe die Freiheit auf zwei Rädern – aber SICHER!
Motorrad (Führerscheinklasse A):
- Mindestalter: 24/20* Jahre
- Code 111-Erweiterung: 5 Jahre Klasse B und 6 Fahrstunden, keine Prüfung mehr
- Motorräder (mit Beiwagen)
- KFZ mit 3 Rädern und einer Leistung: > 15 kW
*Mindestalter 24/20 Jahre:
24 Jahre; 20 Jahre (*bei mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2). Die Fahrprüfung darf frühestens am jeweiligen Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die Fahrprüfung darf frühestens am 24./20. Geburtstag (Mindestalter) absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalterts begonnen werden.
Ausbildung:
- Theoriekurs (aktueller Motorradkurs)
- 14 Fahrstunden
- PC-Prüfung
- Prakt. Prüfung
Aber auch mit dem B-Führerschein darfst Du Motorrad fahren. (B-125/Code 111)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Du musst mindestens 5 Jahre den B-Führerschein besitzen
- es sind 6 Fahrstunden am Motorrad in der Fahrschule zu absolvieren
Wenn das alles zutrifft, dann darfst Du ein Motorrad mit max. 125 ccm und 11 kW in Österreich lenken ohne eine Prüfung absolvieren zu müssen.
Nach Deiner praktischen Ausbildung musst Du persönlich zum Verkehrsamt, um Dir Deinen Führerschein umschreiben zu lassen oder einen Scheckkartenführerschein zu beantragen.
Öffnungszeiten Verkehrsamt:
- Mo-Mi: 08:00 – 12:30 Uhr
- Do: 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
- Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A, OHNE dass die Klasse A2 besessen wurde:
- Mindestalter: 24 Jahre
- Mindestens 4 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A
Unsere Fahrzeuge: