Erlebe die Freiheit auf zwei Rädern – aber SICHER!
Motorrad (Führerscheinklasse A1):
- Mindestalter: 16 Jahre
- Motorräder (mit Beiwagen)
- KFZ mit 3 Rädern
- Hubraum: 125 cm³
- Leistung: max. 11 kW (15 PS)
- max 0,1 kW/kg Eigengewicht
Ausbildung Direkteinstieg:
- Theoriekurs (aktueller Motorradkurs)
- 14 Fahrstunden
- PC-Prüfung
- Prakt. Prüfung
Einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse A1, der seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Besitz des Code 111 ist, kann die absolvierte praktische Ausbildung angerechnet werden.
Die Ausbildung für die Klasse A1 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem!
Die Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag (Mindestalter) absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalterts begonnen werden.
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2:
- Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Entweder eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 ODER eine praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A2
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A, OHNE dass die Klasse A2 besessen wurde:
- Mindestalter: 24 Jahre
- Mindestens 4 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Praktische Prüfung
Unsere Fahrzeuge: