Die L-17 Ausbildung
Mit 15 1/2 Jahren zur Fahrschulausbildung, mit 17 Jahren dann zum Führerschein
Ausbildung:
- Theoriekurs
- 12 Fahrstunden in der Fahrschule
- 3000km private Ausbildungsfahrten mit Begleiter(n)
- 3 Überprüfungsfahrten in der Fahrschule
- PC-Prüfung
- Praktische Prüfung
Wie läuft’s ab?
Mit 15 1/2 Jahren kannst Du mit Deiner Ausbildung beginnen. Der Theoriekurs und 12 Fahrstunden sind in der Fahrschule zu absolvieren. Danach kannst du mit einem (oder zwei) Begleiter(n) Deine Ausbildungsfahrten mit einem Privatfahrzeug durchführen.
Wenn Du sowohl den Theoriekurs, als auch die 12 Fahrstunden absolviert hast, erhältst Du von uns eine Bestätigung mit der Du am Verkehrsamt die Ausbildungsfahrt beantragen kannst.
Öffnungszeiten Verkehrsamt:
Mo-Mi 08:00 – 12:30 Uhr
Do 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Dein(e) Begleiter muss (müssen) seit mindestens sieben Jahren die Lenkberechtigung der Klasse B besitzen. Die Ausbildungsfahrten (mit geführtem Fahrtenprotokoll – erhältlich im Fahrschulbüro) müssen im Ausmaß von 3.000 Kilometer absolviert werden, wobei nach jeweils 1.000 Kilometer eine Kontrollfahrt sowie ein Gespräch mit einem Fahrlehrer in der Fahrschule durchzuführen ist.
Theorieprüfung L17
Die Theorieprüfung kann (kompletter Theoriekurs absolviert) bereits mit 15 1/2 Jahren (plus Ausbildungszeit) absolviert werden.
ACHTUNG!
Aufgrund gesetzlicher Änderungen kann seit dem 19.01.2013 die Theorieprüfung für L17 bereits abgelegt werden, wenn die vorgeschriebene Theorieausbildung absolviert wurde. Da die positiv bestandene Prüfung gesetzlich nur 18 Monate gültig bleibt, muss in diesem Zeitraum auch die restliche Ausbildung absolviert und die praktische Prüfung positiv bestanden werden. Andernfalls muss die Theorieprüfung erneut abgelegt werden. Weitere Infos bei uns im Büro!
Nach bestandener praktischer Prüfung erhältst Du direkt vom Prüfer Deinen vorläufigen Führerschein.
Die Probezeit beträgt 3 Jahre (17-20 Jahre; 0,1 Promille Alkohol)
Unsere Fahrzeuge: